Mitgliedschaft in der Turngemeinde Neuss 1848 e.V.

Über 5.000 Mitglieder und mehr als 30 Sportarten? Mit Sport gesund bleiben und dabei auch noch Spaß haben? Im Verein nette Leute treffen? Wir bieten für jeden Geschmack das passende Sportangebot! Von „A“ wie Aqua-Jogging bis „Z“ wie Zumba ist für jede Altersgruppe etwas dabei. Erfahren Sie hier alles über Vereinssport in seiner schönsten und vielfältigsten Form.

Informationen zur Mitgliedschaft:

Beiträge der TG Neuss
Aufnahmegebühr – seit dem 01.07.2023
je Mitglied 22,90 € einmalig
Eltern-Kind-Turnen je Mitglied 9,95 € einmalig
Familien je Mitglied 9,95 € einmalig
+
Vereinsbeitrag – seit dem 01.07.2023
Kinder, Schüler, Studenten bis einschl. 26 Jahre* 7,90 € monatlich
*Nachweis zwischen 18 – 26 Jahre notwendig – Siehe 1.4
Erwachsene 13,90 € monatlich
Eltern-Kind-Turnen (Mutter oder Vater bzw. Begleitperson 8,00 € und je Kind 4,90 €) 12,90 € monatlich
Familien (ab 3 Personen, lebend im selben Haushalt) 22,80 € monatlich
passive Mitgliedschaft 3,90 € monatlich
+
Zusatzbeiträge
Badminton, bis 18 Jahre 0,00 € monatlich
Basketball, weiblich 9,50 € monatlich
Basketball, weiblich minis 2,00 € monatlich
Boule 0,00 € monatlich
Cheerleading 5,00 € monatlich
Eltern-Kind-Turnen (je Mitglied) 1,00 € monatlich
Fit im Alter 2,00 € monatlich
Fitness 4,00 € monatlich
Futsal Frauen 0,00 € monatlich
Gerätturnen weiblich Leistung 35,00 € monatlich
Gerätturnen weiblich, Seniorinnen 5,00 € monatlich
Gerätturnen männlich, bis 17 Jahre 4,00 € monatlich
Gerätturnen männlich, ab 18 Jahre 6,00 € monatlich
Gesundheitssport 4,00 € monatlich
Handball 1,50 € monatlich
Hip-Hop 2,00 € monatlich
Jazzdance 2,00 € monatlich
Judo 4,50 € monatlich
Karate, 8 bis 17 Jahre 10,00 € monatlich
Karate, ab 18 Jahre 12,00 € monatlich
Karate, Jahressichtmarke bis 14 Jahre 20,00 € jährlich
Karate, Jahressichtmarke ab 15 Jahre 25,00 € jährlich
Kinderturnen & Jugendsport 2,00 € monatlich
Leichtathletik, Kinder und Jugendliche 1,00 € monatlich
Leichtathletik, Erwachsene 1,00 € monatlich
Parkour 3,00 € monatlich
Reha-Sport 5,00 € monatlich
Rhönrad 3,50 € monatlich
Rollstuhlsport 0,00 € monatlich
Schwertfechten 5,00 € monatlich
Schwimmen 3,00 € monatlich
Showakrobatik 20,00 € monatlich
Showakrobatik Anfänger 10,00 € monatlich
Ski, ab 18 Jahre 1,00 € monatlich
TaekwonDo (WTF), bis 17 Jahre 11,00 € monatlich
TaekwonDo (WTF), ab 18 Jahre 16,00 € monatlich
TaekwonDo Ukrainisch (ITF) 30,00 € monatlich
Tischtennis 2,50 € monatlich
Triathlon 1,00 € monatlich
Volleyball 1,00 € monatlich
Yoga 13,00 € monatlich
Yoga (Schüler/ Studenten/ Auszubildende) 7,50 € monatlich
Versicherung
Sportversicherung 5,00 € jährlich
Zahlung des Beitrages
Einzug halbjährlich im Voraus (Januar & Juli) 0,00 €
Einzug monatlich 1,00 € pro Monat
Rechnungsstellung und Versand (kein Lastschriftverfahren) 11,90 € pro halbjahr
  1. Beitragszahlung

1.1.   Rechnungsbeiträge werden als Kalender Halb-Jahresbeiträge berechnet und sind in voller Höhe zu zahlen. Je Rechnung ist eine Gebühr i.H.v. 11,90 € fällig.

1.2.   Ferienzeiten oder aus anderen Gründen ausfallende Kurse berechtigen nicht zu Zahlungskürzungen oder einer Sonderkündigung.

1.3.   Eintrittsdatum ist immer der erste eines Monats. Nachträglich werden keine Beiträge gutgeschrieben oder erstattet.

1.4.   Der Nachweis über den Status als Schüler, Student, Auszubildender oder Freiwilligendienstleitender muss mit der Anmeldung eingereicht werden, wenn das Mitglied bei Eintritt zwischen 18 – 26 Jahre alt ist. Sollte im Verlauf der Vereinszugehörigkeit das Mitglied 18 werden, ist der Nachweis eigenständig vom Mitglied innerhalb zwei Monate einzureichen. Der ermäßigte Vereinsbeitrag wird so lange gewährt wie der Nachweis gültig ist inklusive zwei Monate Übergangsphase. Danach wird der Vereinsbeitrag für Erwachsene berechnet, wenn keine Folgebescheinigung von dem Mitglied eingereicht wurde.

1.5.   Der Einzug der Beiträge erfolgt im Voraus Anfang Januar und Anfang Juli eines Jahres. Alternativ monatlich mit einer monatlichen Servicepauschale i.H.v.
1,00 € pro Mitgliedsring. Bei Anmeldungen im Laufe des Jahres wird der Beitrag anteilig berechnet und immer spätestens am 5. des Folgemonats abgebucht.

1.6.   Bei Zahlungsverzug des Mitgliedsbeitrages werden entsprechende Mahngebühren fällig.

  1. Änderungen (Wechsel von Meldeanschrift, Bankverbindung oder Sportart)

2.1.   Wohnungswechsel sind der TG Neuss Geschäftsstelle vom Mitglied umgehend mitzuteilen. Der Wohnungswechsel ist durch eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes des neuen Wohnsitzes nachzuweisen. Anfallende Gebühren für die Ermittlung der neuen Anschrift werden in Rechnung gestellt.

2.2.   Bei einem Wohnungswechsel von mehr als 40 km (Luftlinie) Entfernung zur TG Neuss Geschäftsstelle kann die Mitgliedschaft spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats gekündigt werden.

2.3.   Eine Änderung der Kontoverbindung ist der TG Neuss Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen. Anfallende Gebühren für die Ermittlung der neuen Bankverbindung bzw. Rücklastschriften werden in Rechnung gestellt.

2.4    Änderungen der Sportart bzw. Abteilung sind der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen und können zum Monatsende berücksichtigt werden. Sie erhalten
eine kurze Änderungsbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Änderungswunsches.

  1. Beendigung der Mitgliedschaft

3.1.   Der Austritt ist der TG Neuss Geschäftsstelle zum Ende eines Kalender-Halbjahres (30.06. oder 31.12.) mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist schriftlich per Post (Einschreiben), E-Mail an sport@tg-neuss.de, per Kontaktformular oder Fax mitzuteilen. Bei Briefsendungen zählt das Datum des Posteingangsstempels.

3.2.   Eine entsprechende Kündigungsbestätigung wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung zugestellt, wenn das Mitgliedskonto einen Saldo von 0,00 € aufweist bzw. keine offene Forderung eines ausstehenden Mitgliedsbeitrages besteht.

3.3.   Der Nachweis der Kündigung ist vom Mitglied zu erbringen. Wir empfehlen daher eine Kündigung per Einschreiben.

3.4.   Mündliche Abmeldungen oder Kündigungen bei Übungsleitern oder Abteilungsleitern sind ungültig.

3.5.   Eine Kündigung in den Abteilungen Leichtathletik und Triathlon ist für Pass-Inhaber nur zum Jahresende möglich.

  1. Ruhen der Mitgliedschaft

4.1.   „Aus besonderem Grund (z.B.: Schwangerschaft, langwierige Krankheit mit Attest) kann eine passive Mitgliedschaft des Vertrages beantragt werden.“

4.2.   Der Mitgliedsbeitrag verringert sich ab dem Ruhebeginn auf 3,90 € monatlich.

4.3.   Die Ruhezeit beginnt erst mit Einreichen des jeweiligen Nachweises und kann nicht rückwirkend berücksichtigt werden.

4.4.   Die Ruhezeit endet mit der schriftlichen Benachrichtigung in der Geschäftsstelle oder dem Ablauf des Nachweises. Erst dann ist die regelmäßige Teilnahme in den gewählten Sportarten möglich. Verspätete Rückmeldungen aus der Ruhezeit können zu einer Nachbelastung der jeweiligen Monatsbeträge führen.

  1. Haftung

5.1.   Für abhanden gekommene Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder andere Gegenstände übernimmt die Turngemeinde Neuss von 1848 e.V. keine Haftung.

5.2.   Die Turngemeinde Neuss von 1848 e.V. haftet bei Schadensfällen oder Gesundheitsschäden ausschließlich im Rahmen der mit der Sportversicherung vereinbarten, jeweils geltenden Verträge. Diese können auf Anfrage in der Geschäftsstelle während den Sprechzeiten eingesehen werden.

5.3.   Unfälle sind der Geschäftsstelle der Turngemeinde Neuss von 1848 e.V. sofort zu melden.

  1. Sonstiges

6.1.   Sämtliche Sport- und Schwimmhallen sind nur mit entsprechender Sportkleidung und sauberen Sportschuhen zu betreten. Sollten Sporthallen Mängel aufweisen, können Sie uns unter www.tg-neuss.de/maengelmelder über den Mängel unterrichten. Wir werden dann entsprechende Maßnahmen einleiten.

6.2.   Das Rauchen ist in sämtlichen Sport- und Schwimmhallen sowie auf dem Schulgelände der entsprechenden Sporthalle strengstens untersagt.

6.3.   Die Einrichtung einer Familienmitgliedschaft erfolgt nur auf Antrag. Als Familie können mindestens drei Mitglieder behandelt werden, die im selben Haushalt leben. Die Mitglieder dürfen in verschiedenen Abteilungen sein. Für das Eltern-Kind-Turnen muss immer min. eine Begleitperson ebenfalls angemeldet werden. Bei mehreren Kindern oder Begleitpersonen muss eine Familienmitgliedschaft abgeschlossen werden.

6.4.    Grundsätzlich sollten beide Elternteile unterschreiben. Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass er das Sorgerecht
           allein innehat oder dass er mit Einverständnis des anderen Elternteils handelt.

6.5.   Mitgliedsbescheinigungen (bspw. für die Krankenkasse) werden gegen eine Servicegebühr i.H.v. 5,00 € ausgestellt (Betrifft nicht Stempelhefte).

  1. Elektronische Datenverarbeitung (Foto- und Filmaufnahmen)

7.1.   Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten im Zusammenhang mit der Mitgliederverwaltung verarbeitet werden (vgl. Art. 6b DSGVO – Erfüllung eines Vertrages). Weiterhin werden in Einzelfällen Fotos für Spielerpässe angefertigt.

7.2.   Ihre Daten (s. Seite 1) werden elektronisch gespeichert. Sie werden nur zu Vereinszwecken verwendet. Dazu gehört auch die Weitergabe an Verbände zwecks Ausstellung von Spieler- und Startpässen, sowie Veröffentlichung in z.B. Kaderlisten und weiterer Verwendung.

7.3.   Ich bin damit einverstanden, Informationen von der TG Neuss per E-Mail zu erhalten.

7.4.   Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten nach Art. 13 DSGVO und ihrer Betroffenenrechte nach Art. 15 DSGVO finden sie auf unserer Internetseite unter www.tg-neuss.de/impressum/datenschutz/

  1. Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

8.1.   Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen: Homepage des Vereins; Facebook-Seite des Vereins, regionale Presseerzeugnisse.

8.2.   Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.

8.3.   Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per E-Mail) gegenüber dem Verein erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die TG Neuss nicht sichergestellt werden, da z. B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die TG Neuss kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

8.4.   Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

8.5.    Der Widerruf ist zu richten an: Turngemeinde Neuss von 1848 e.V.; Schorlemerstr. 131a; 41464 Neuss; E-Mail: datenschutz@tg-neuss.de