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Laut Regel 144.3 b der Internationalen Wettkampfbestimmungen in der Leichtathletik ist die Nutzung von Kopfhörern während des Wettkampfes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Offizieller Ausrichter ist die Turngemeinde Neuss von 1848 e.V. Der traditionsreiche Neusser Verein sorgt mit über einhundert Helfern, größter Begeisterung, läuferischem Know-how, Herz und Hand für das Gelingen dieser Veranstaltung. 

Eindrücke vom Neusser Sommernachtslauf 2024