Rechte und Pflichten eines Trainers

Alle TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen halten sich nach wie vor an die an die Vorgaben des LSB’s und des DOSB’s. 

Broschüre: Wie soll ich mich verhalten?

Abrechnungen

Wir bitten alle Trainer und Übungsleiter ihre Abrechnungen bis 14 Tage vor Ablauf eines jeden Quartals einzureichen. Mit der Geschäftsstelle nicht vereinbarte Stunden können (wie bekannt) nicht vergütet werden. Natürlich muss die Abrechnung von Euch unterschrieben abgegeben werden.

Abrechnungsbogen

weitere Unterlagen

Von allen TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen auszufüllen:
Personalienbogen; Datenschutz; Ehrenkodex

Teilnehmerlisten als Word-Datei