Abrechnungen

  • Nur die unten aufgeführten Abrechnungen sind zu nutzen.
  • Abrechnungen muss bis zum Ende jeden Quartals eingereicht werden; ausgenommen 4. Quartal – im 4. Quartal muss die Abrechnung spätestens zur Mitte des Monats Dezember eingereicht werden.
  • Der reguläre Abrechnungsryhtmus ist quartalsweise.
  • Mit der Geschäftsstelle nicht vereinbarte Stunden können nicht vergütet werden.
  • Jede Abrechnung muss Eure Daten und Eure Unterschrift enthalten.
  • Nur wenn die unten aufgeführten „Unterlagen“ vorliegen, erfolgt eine Auszahlung der Abrechnung.

NEU: Abrechnung mit Formeln (Excel Datei; zum bearbeiten) -> bitte beim exportieren darauf achten, dass die Abrechnung auf einem Blatt dargestellt wird – danke!
Abrechnungsbogen (Word Datei; zum bearbeiten)
Abrechnungsbogen (PDF Datei; zum ausdrucken)

Unterlagen

Von allen Übungsleitenden auszufüllen bzw. Vorzulegen:
– Personalienbogen (Vertrag)
– Verpflichtung auf Vertraulichkeit
– Ehrenkodex
– erweitertes Führungszeugnis (Vorlage zur Kostenbefreiung erhaltet ihr von der Geschäftsstelle)
falls bereits vorhanden:
– Lizenz
– Nachweis über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs

Teilnehmerlisten als Word-Datei

Rechte und Pflichten eines Trainers

Alle Übungsleitenden halten sich nach wie vor an die an die Vorgaben des LSB’s und des DOSB’s.
Die entsprechende Broschüre kann hier eingesehen werden: Wie soll ich mich verhalten?

Weitere nützliche Links/ Dokumente:
Sexualisierte Gewalt Rechtsfragen
Handlungsleitfaden sexualisierte Gewalt
Handlungsleitfaden für Vereine des LSB
Broschüre AKS
Beilage der TG Neuss zum Handlungs-Leitfaden des LSB

Kostenübernahme bei Aus- und Fortbildungen

    • Ausbildung: die Kosten für Ausbildungen werden i.H.v. 50 % erstattet, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Diese Unterlagen sind: Teilnahmebescheinigung(en), Rechnung(en)*, Lizenz. Die Erstattung der anderen Hälfte erfolgt automatisch nach zwei Jahren aktiver Tätigkeit in der TG Neuss. Diese Kosten fallen nicht dem Budget der Abteilung an.
    • Fortbildung: Kosten für Fortbildungen werden erstattet, wenn diese für Lizenzverlängerung notwendig sind und alle Unterlagen vorliegen: Teilnahmebescheinigung(en), Rechnung(en)*, verlängerte Lizenz. Der Fortbildungsinhalt muss mit der Trainertätigkeit und der Lizenz übereinstimmen. Diese Kosten fallen nicht dem Budget der Abteilung an.
    • Fortbildungen ohne Lizenzverlängerung: das Einverständnis sollte vorher vom ÜL bei der AL eingeholt werden; in Rücksprache mit der AL erstattet die GS die Fortbildungskosten – dies wird dem Abteilungsbudget belastet.

*Hinweis: eine Rechnung ist nur notwendig, wenn auf der Teilnahmebescheinigung nicht die Kosten der Fortbildung aufgelistet sind!