Rechte und Pflichten eines Trainers

Alle Übungsleitenden halten sich nach wie vor an die an die Vorgaben des LSB’s und des DOSB’s.
Die entsprechende Broschüre kann hier eingesehen werden: Wie soll ich mich verhalten?

Abrechnungen

Wir bitten alle Übungsleitenden ihre Abrechnungen bis 14 Tage vor Ablauf eines jeden Quartals einzureichen. Mit der Geschäftsstelle nicht vereinbarte Stunden können (wie bekannt) nicht vergütet werden. Natürlich muss die Abrechnung von Euch unterschrieben abgegeben werden.

Abrechnungsbogen