Übungsleitende
Abrechnungen
- Nur die unten aufgeführten Abrechnungen sind zu nutzen.
- Abrechnungen muss bis zum Ende jeden Quartals eingereicht werden; ausgenommen 4. Quartal – im 4. Quartal muss die Abrechnung spätestens zur Mitte des Monats Dezember eingereicht werden.
- Der reguläre Abrechnungsryhtmus ist quartalsweise.
- Mit der Geschäftsstelle nicht vereinbarte Stunden können nicht vergütet werden.
- Jede Abrechnung muss Eure Daten und Eure Unterschrift enthalten.
- Nur wenn die unten aufgeführten „Unterlagen“ vorliegen, erfolgt eine Auszahlung der Abrechnung.
NEU: Abrechnung mit Formeln (Excel Datei; zum bearbeiten) -> bitte beim exportieren darauf achten, dass die Abrechnung auf einem Blatt dargestellt wird – danke!
Abrechnungsbogen (Word Datei; zum bearbeiten)
Abrechnungsbogen (PDF Datei; zum ausdrucken)
Unterlagen
Von allen Übungsleitenden auszufüllen bzw. Vorzulegen:
– Personalienbogen (Vertrag)
– Verpflichtung auf Vertraulichkeit
– Ehrenkodex
– erweitertes Führungszeugnis (Vorlage zur Kostenbefreiung erhaltet ihr von der Geschäftsstelle)
falls bereits vorhanden:
– Lizenz
– Nachweis über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
Rechte und Pflichten eines Trainers
Alle Übungsleitenden halten sich nach wie vor an die an die Vorgaben des LSB’s und des DOSB’s.
Die entsprechende Broschüre kann hier eingesehen werden: Wie soll ich mich verhalten?
Weitere nützliche Links/ Dokumente:
Sexualisierte Gewalt Rechtsfragen
Handlungsleitfaden sexualisierte Gewalt
Handlungsleitfaden für Vereine des LSB
Broschüre AKS
Beilage der TG Neuss zum Handlungs-Leitfaden des LSB
Kostenübernahme bei Aus- und Fortbildungen
- Ausbildung: die Kosten für Ausbildungen werden i.H.v. 50 % erstattet, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Diese Unterlagen sind: Teilnahmebescheinigung(en), Rechnung(en)*, Lizenz. Die Erstattung der anderen Hälfte erfolgt automatisch nach zwei Jahren aktiver Tätigkeit in der TG Neuss. Diese Kosten fallen nicht dem Budget der Abteilung an.
- Fortbildung: Kosten für Fortbildungen werden erstattet, wenn diese für Lizenzverlängerung notwendig sind und alle Unterlagen vorliegen: Teilnahmebescheinigung(en), Rechnung(en)*, verlängerte Lizenz. Der Fortbildungsinhalt muss mit der Trainertätigkeit und der Lizenz übereinstimmen. Diese Kosten fallen nicht dem Budget der Abteilung an.
- Fortbildungen ohne Lizenzverlängerung: das Einverständnis sollte vorher vom ÜL bei der AL eingeholt werden; in Rücksprache mit der AL erstattet die GS die Fortbildungskosten – dies wird dem Abteilungsbudget belastet.
*Hinweis: eine Rechnung ist nur notwendig, wenn auf der Teilnahmebescheinigung nicht die Kosten der Fortbildung aufgelistet sind!
